AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) sind integrierter Bestandteil des Vertrages zwischen AV alles vereint GmbH (nachfolgend AV) und dem Vertragspartner von AV (nachfolgend Kunde). Die AGB sind vorbehaltlos auf alle Vertragsverhältnisse zwischen AV und dem Kunden anwendbar, unabhängig davon, ob der Vertrag aufgrund eines Verkaufsgesprächs vor Ort, via einer von AV betriebenen Webseite (insb. auv.ch, shop.auv.ch, whirlpool-direct.ch, oceanus-pools.com oder poolking.ch) oder anders zustande kam. Die AGB gehen allen gegebenenfalls bestehenden Geschäftsbedingungen des Kunden vor und gelten jeweils in der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft stehende Fassung. Vorbehalten bleiben abweichende allgemeine oder besondere Geschäfts- oder Garantiebedingungen von AV, die das Vertragsverhältnis mit dem Kunden gegebenenfalls besonders regeln (bspw. beim Kauf eines Produkts der Marke Oceanus direkt bei AV) und sofern sie von AV für das Vertragsverhältnis mit dem Kunden explizit für anwendbar erklärt wurden. In diesem Fall gelten die vorliegenden AGB lediglich ergänzend im Fall einer Lücke. Andere individuelle Vereinbarungen zwischen AV und dem Kunden, welche die nachfolgenden Bestimmungen abändern oder ergänzen, sind ebenfalls möglich und bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftlichkeit.

1. Preise

Bei den in den Katalogen und Listen aufgeführten Preisen handelt es sich um Richtpreise, die Änderungen unterliegen können. Offertpreise von AV haben eine Gültigkeit von 30 Tagen.

2. Angebote, Bestellungen

Nach Eingang der Annahme des Kunden bei AV erhält dieser eine Auftragsbestätigung mit dem wesentlichen Vertragsinhalt. Das Zustandekommen eines Vertrages zwischen AV und dem Kunden steht allerdings unter der Bedingung, dass im Zeitpunkt der Verarbeitung der Annahme des Kunden durch AV das Produkt noch vorrätig vorhanden ist oder von AV wieder verfügbar gemacht werden kann. Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen von AV ist der Inhalt der Auftragsbestätigung massgebend. Diese gilt vom Kunden als definitiv anerkannt, sofern dieser nicht binnen drei Arbeitstagen nach deren Empfang schriftlich gegen eine falsche Wiedergabe des Inhalts einspricht. Sämtliche Leistungen, die über die in der Auftragsbestätigung umschriebenen Leistungen hinausgehen sowie Zusatzkosten insb. im Zusammenhang mit der Lieferung oder Montage gehen zu Lasten des Kunden und werden gesondert verrechnet.

3. Änderungen nach Vertragsabschluss

Änderungen oder Stornierungen nach Vertragsabschluss sind – die Zustimmung von AV vorausgesetzt – nur bei Lagerartikeln möglich und müssen innert 7 Tagen seit Vertragsabschluss schriftlich gemeldet werden. Alle anderen Artikel, insb. solche, welche speziell für Kunden geordert wurden, können nicht mehr geändert oder annulliert werden.

4. Verpackung

Fremdes Packmaterial, z. B. bei Lieferungen direkt ab Fabrik, wird zu den Werkskonditionen zusätzlich verrechnet.

5. Lieferung / Installation / Abholung

Die Lieferung erfolgt per LKW oder per Post ans Domizil oder auf die Baustelle des Kunden. Der Transportkostenanteil wird auf der Auftragsbestätigung separat ausgewiesen. Die Lieferung versteht sich inkl. Ablad (Parkplatz / Talstation), jedoch ohne Einbringung. Falls die Montage/Installation vereinbart ist, ist eine Anfahrt im Transportpreis eingeschlossen. Jede weitere Anfahrt wird separat verrechnet. Die Entsorgung der Palette/Verpackung ist Sache des Kunden und geht auf dessen eigene Kosten. Die Angabe von Lieferterminen durch AV ist unverbindlich. AV bemüht sich um die Einhaltung der Liefertermine, garantiert diese aber nicht. Jegliche Schadenersatzforderungen oder ein Rücktritt aufgrund der Nichteinhaltung von Lieferterminen werden abgelehnt. Auf Wunsch des Kunden und sofern dieser Wunsch vom Kunden bei Vertragsabschluss gegenüber AV kommuniziert wurde, kann die Ware bei der Geschäftsniederlassung von AV in Spreitenbach oder gegebenenfalls an einem anderen Lagerungsort abgeholt werden. Der konkrete Abholungsort wird dem Kunden auf Nachfrage hin bekannt gegeben. Auch im Fall einer Abholung durch den Kunden garantiert AV indes keine Termine und lehnt Schadenersatzforderungen aufgrund von Verspätungen der Abholmöglichkeit durch den Kunden ab. Bei Lieferung durch AV ist AV zu Teillieferungen berechtigt. Ein Lieferdatum kann nur eingehalten werden, wenn der Kunde seinen Pflichten nachkommt und die für die Lieferung und ggf. Montage/Installation erforderlichen Informationen zum vereinbarten Zeitpunkt, oder wenn kein Zeitpunkt vereinbart ist mind. 14 Werktage im Vorfeld, bei AV eintreffen. Bei zu spätem Eintreffen ist AV nicht länger an einen vereinbarten Liefertermin gebunden. Sofern keine Vereinbarung bezüglich eines Liefertermins besteht, liefert AV, sobald die Ware verfügbar ist. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er seine Mitwirkungspflichten, ist AV berechtigt, sämtlichen daraus entstandenen Schaden geltend zu machen. Sofern die Montage/Installation besondere (bauliche oder organisatorische) Massnahmen wie bspw. die Nutzung eines Krans oder das Öffnen von Bauteilen erfordert, ist AV bei Vertragsabschluss zu informieren. AV ist berechtigt aber nicht verpflichtet, entsprechende Massnahmen selber oder durch Dritte zu tätigen oder organisieren zu lassen. Jegliche dadurch entstehenden Kosten gehen direkt zulasten des Kunden. AV behält sich das Recht vor, bezüglich solcher Leistungen nicht direkt Vertragspartei zu werden, sondern diese Arbeiten im Namen des Kunden bei Dritten in Auftrag zu geben. In jedem Fall hat der Kunde dafür zu sorgen, dass eine einwandfreie Montage/Installation durch AV oder einen Vertragspartner oder eine Hilfsperson von AV möglich ist. Insbesondere hat der Kunde sicherzustellen, dass der Untergrund und allfällig notwendige Strom- und Wasserzuleitungen ordnungsgemäss und in Einhaltung sämtlicher Vorgaben von AV existieren und bei der Abnahme ein professioneller und ggf. konzessionierter Elektriker zugegen ist. Ein betriebsfähiger, zum Gerät geführter Wasserschlauch zum Auffüllen des Whirlpools/Swimspas ist ebenfalls Voraussetzung. Sofern das gelieferte Produkt anlässlich der Auslieferung nicht gleichzeitig in Betrieb genommen werden soll/kann, werden allfällige Mehraufwendungen (bspw. durch eine erneute An- und Rückfahrt) separat in Rechnung gestellt. Die Verantwortung für das Vorliegen von Bewilligungen (von Gemeinde, Nachbarn, Vermieter etc.) liegt vollumfänglich beim Kunden. AV übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung und das Fehlen einer Bewilligung o.ä. hat auch keinen Einfluss auf den Bestand des Vertrages zwischen AV und dem Kunden.

6. Übergang von Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr an den vertragsgegenständlichen Produkten gehen mit Abgang der Lieferungen ab Werk von AV auf den Kunden über. Bei einer Montage/Installation erfolgt der Nutzen- und Gefahrenübergang mit der Abnahme durch den Kunden oder seiner Hilfsperson.

7. Prüfung der Ware

Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach der Übernahme zu prüfen. Allfällige Transportschäden sind sofort dem Überbringer mitzuteilen. Weiter muss eine sofortige schriftliche Meldung an AV erfolgen. Andere Beanstandungen, wie z. B. Fehllieferungen, sind schriftlich innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich oder per E-Mail anzubringen.

8. Garantie bei Mängeln

Versteckte Mängel, die bei sofortiger Überprüfung nicht erkennbar sind, müssen sofort nach ihrer Feststellung, bis spätestens aber innert 24 Monaten seit Versandtag bzw. Montage, schriftlich an die AV gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Garantiefrist wird jede Haftung abgelehnt. Die Garantieleistungen von AV stehen unter der Bedingung, dass das beanstandete Produkt vom Kunden privat genutzt wird/wurde. Bei einer gewerblichen Nutzung von Produkten wird jede Garantieleistung seitens AV ausgeschlossen. Die Garantieleistung ist beschränkt auf die kostenlose Behebung der Mängel, wobei AV entscheidet, ob das beanstandete Produkt repariert, ersetzt, ein Preisnachlass gewährt oder der Preis vollständig zurückerstattet wird (ohne Anspruch auf Ersatzlieferung). Die Garantie beschränkt sich in jedem Fall auf das beanstandete Produkt und umfasst nicht die Übernahme von Kosten im Zusammenhang mit der Garantieleistung. Garantiearbeiten werden nur am freizugänglichen Produkt erbracht. Sollte das Produkt eingebaut oder versenkt sein, so sind die entsprechenden Vorarbeiten für die Freilegung und den gewünschten Rückbau – sofern durch AV, einen Vertragspartner von AV oder deren Hilfspersonen ausgeführt – kostenpflichtig. Bei Indooranlagen sind entsprechende Öffnungen vorzusehen, damit eine Auswechslung der gesamten Anlage möglich ist. Ebenso ist eine Raumlüftung vorzusehen, um Feuchtigkeitsschäden zu verhindern. AV übernimmt keine Kosten, die in diesem Zusammenhang anfallen, ebenso wenig Kosten für Hebemittel im Zusammenhang mit dem Ein- und Ausbau eines beanstandeten Produkts. Jede weitergehende Gewährleistung sowie insbesondere eine Haftung für weitere, direkte oder indirekte Schäden im Zusammenhang mit einem beanstandeten Produkt ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für eine allfällige ausservertragliche Haftung. Des Weiteren sind auch Schäden, die durch natürliche Abnützung, unsachgemässe Behandlung, Unachtsamkeit oder aufgrund von Ereignissen entstanden sind, die ausserhalb des Einflussbereichs der AV stehen, von der Garantie ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Garantieleistung, wenn der Mangel auf eine unsachgemässe Montage oder Manipulationen seitens des Kunden oder seiner Hilfspersonen zurückzuführen ist. AV übernimmt für die genaue Einhaltung der Modellangaben, Masse, Gewichte und Farben keine Garantie. Alle Angaben in Offerten, Katalogen, Listen und Massskizzen gelten als unverbindliche Richtwerte. Gleiches gilt für Farbabbildungen. Geringfügige Abweichungen, welche die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigen, gelten als vom Kunden akzeptiert und können nicht beanstandet werden. Von der Garantie ausgeschlossen resp. vollumfänglich wegbedungen sind: Alle Verbrauchsartikel wie Kondensatoren, Ozonanlagen, Sicherungen, Kissen und Filterdeckel, Filter, Schäden durch mangelhafte Wasserpflege, Schäden durch Kalkablagerungen, Schäden durch Naturgewalten, Schäden durch Frost sowie Schäden durch Chemie. Ebenso unsachgemässe Behandlung, Verschleissteile jeglicher Art, Lampen und Beleuchtungskörper sowie LED-Lichter, Batterien, Akkus, normale Abnutzung, gewerbsmässige Nutzung, Schäden durch äussere Einwirkung (Wetter-/Sturmschäden etc.). Sämtliche Wasserfälle – im Speziellen die beweglichen – können durch minimalen Kalkansatz funktional stark beeinträchtigt werden. Spas, welche mit LED’s bestückt sind, können bedingt durch den Linsenschliff und dem Farberzeuger unterschiedlich starke oder vermischte Farbtöne abgeben. Dies wird vom Kunden akzeptiert und stellt keinen Mangel dar und begründet auch keinen Garantie-Anspruch. Ebenso von einer Garantieleistung ausgeschlossen sind Liftsysteme (Abdeckungshilfen), Lautsprecher, CD, MP3 und Stereoanlagen, welche fest im vertragsgegenständlichen Produkt eingebaut sind. Sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde, wird für Gebrauchtwaren (bspw. Occasions-Pools) sowie für gewerblich genutzte Pools jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Betreffend Whirlpools und Swimspas der Marke Oceanus gelten gegebenenfalls eigene Garantiebestimmungen, sofern diese gegenüber dem Kunden ausdrücklich für anwendbar erklärt wurden. Diese Garantiebestimmungen Oceanus Whirlpools & Swimspas ergänzen die vorliegenden AGB und gehen diesen vor, sofern sie davon abweichen. Sie können sie hier downloaden.

9. Rücksendungen

Rücksendungen ohne vorherige Rücksprache mit AV werden nicht entgegengenommen. Eine Rücknahme von mangelfreier Ware ist zudem nur bei originalverpackten Lagerartikeln möglich und es erfolgt lediglich eine Gutschrift von 80 % des Verkaufspreises. Bei Lieferungen, welche länger als zwei Monate zurückliegen, sowie bei beschädigten oder (an)gebrauchten Artikeln sind Retouren nicht mehr möglich.

10. Zahlungen

Privatkunden werden ab einem Betrag von CHF 499.– gegen bar, per EC-Karte, Kreditkarte- oder Vorauszahlung beliefert. Geschäftskunden werden auf ihre Kreditwürdigkeit hin geprüft und die Zahlungsmodalitäten entsprechend angepasst. Je nach Höhe des Auftrages kann AV eine Anzahlung verlangen. Alle Fakturen (Anzahlungsrechnungen, Vorauszahlungsrechnungen, Schlussrechnungen) sind innert 10 Tagen netto zu begleichen. Alle Zahlungen haben in der angegebenen Währung und durch Bank-, Postüberweisung, per EC-Karte, Kreditkarte oder in bar an die Geschäftskasse zu erfolgen. Andere Zahlungsarten sind ausgeschlossen. Die Überschreitung der Zahlungstermine hat die sofortige Fälligkeit der gesamten ausstehenden Rechnung zur Folge, mit einem Verzugszins von 7%.

11. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von AV. Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutz des Eigentums von AV erforderlich sind, mitzuwirken. Insbesondere ermächtigt er AV mit Abschluss des Vertrages, auf seine Kosten die Eintragung des Eigentumsvorbehalts in öffentlichen Registern gemäss den gesetzlichen Vorschriften vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.

12. Rücktrittsrecht

Besondere Vorkommnisse im Machtbereich des Kunden wie bspw. Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten oder Zahlungseinstellung gegenüber AV, im Fall von mehreren Betreibungen oder Betreibungen in nicht unbeachtlicher Höhe oder bei hängigen Gerichts- oder Administrativ-Prozessen gegen den Kunden berechtigen AV zur sofortigen Vertragsauflösung inkl. des Hinfalls von allfälligen Liefer- und Garantieverpflichtungen. Eine Vertragsauflösung bewirkt die Fälligkeit von sämtlichen Forderungen von AV.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf den Vertrag zwischen AV und dem Kunden ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Der Gerichtsstand ist Baden.

14. Datenschutz

Alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen personenbezogenen Daten werden in maschinenlesbarer Form gespeichert, vertraulich behandelt und ausschliesslich zum Zweck der Erhebung (Führung von Korrespondenz, Abwicklung von Aufträgen) verarbeitet und gespeichert. Die für die Bearbeitung eines Auftrags notwendigen Daten wie Namen und Adresse werden gegebenenfalls im Rahmen der Durchführung der Lieferung an die mit der Lieferung des Kaufgegenstandes beauftragten Unternehmen weitergegeben. Der Kunde genehmigt der AV bis auf Widerruf die Speicherung und Verwendung seiner Adressendaten zur Zusendung von Newslettern und Informationen in eigener Sache per E-Mail und/oder postalisch. Auf Wunsch hin wird dem Kunden Auskunft über die gespeicherten Daten erteilt. Zudem besteht das Recht auf Datenberichtigung und ein jederzeitiges Widerspruchs- und Widerrufsrecht. Erteilte Einwilligungen können nur mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmässigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf wird dadurch nicht berührt. Für die Datenverarbeitung, -berichtigung, -sperrung oder -löschung verantwortlich ist AV. Es besteht zudem ein gesetzliches Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

 

AV alles vereint GmbH
Industriestrasse 18
8604 Volketswil